Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen!

Darum geht es: 

Immer wieder werden in Hamburg Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den Bezirken ausgehebelt, ausgebremst oder sogar nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid aufgehoben.

Das bekannteste Beispiel ist sicherlich das Bismarckbad in Hamburg-Altona. Obwohl sich die Altonaer Bürgerinnen und Bürger in einem Bürgerentscheid mit großer Mehrheit gegen einen Abriss aussprachen, musste dieses schöne alte Jugendstilbad einem Einkaufszentrum weichen.

Dieses Vorgehen macht die gewollte Mitbestimmung häufig zur Farce, fördert politischen Frust und schreckt die Menschen von weiterer Beteiligung ab.

Wir wollen diese Willkür seitens des Hamburger Senats nicht mehr hinnehmen und haben daher eine Volksinitiative gestartet, um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbindlich zu machen.

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21.12.2021

Pressemitteilung
zur heutigen mündlichen Verhandlung der Volksinitiative vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht

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Heute hat das Hamburgischen Verfassungsgericht über die Klage des rot / grünen Senats zur verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort"  verhandelt.

 

Die im August 2019 gestartete Volksinitiative hat zum Ziel, eine umfassende Bindungswirkung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden, in bezirklichen Angelegenheiten, auf Bezirks- und Senatsebene zu erreichen.

 

Nach Auffassung des Senats überschreitet die Vorlage die verfassungsrechtlichen Grenzen eines Volksbegehrens, denn es würden Verfassungs- und Gesetzesänderungen angestrebt, die mit der Stadtstaatlichkeit als wesentlichem Strukturmerkmal der Hamburgischen Verfassung unvereinbar seien. Außerdem läge ein Verstoß gegen das Kopplungsverbot vor.

 

Professor Dr. Arne Pautsch (Verfassungsjurist, Hochschule Ludwigsburg) hat für die Volksinitiative dargelegt, dass weder die Verfassung noch an dem Prinzip der Einheitsgemeinde etwas geändert werden muss, um Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg verbindlich zu machen. Die Stadtstaatlichkeit verbiete es nicht, Aufgaben in rein bezirklichen Angelegenheiten auf die Bezirksebene zu übertragen. Ebenso wie die Bezirksversammlungen hätten Bürgerentscheide auf Bezirksebene eine demokratische Eigenlegitimation. Genuine Bezirksangelegenheiten, also solche die die Bürfnisse und Interessen, die durch ihren spezifischen Bezug zum Bezirk allen Einwohnern des Bezirks gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben oder -wohnen betreffen, müssten deshalb vom Weisungs- und Evokationsrecht des Senats ausgenommen sein.

 

Im Kern geht es dabei also auch darum, welche konkreten Aufgaben die 7 Hamburger Bezirksämter und Bezirksversammlungen wahrnehmen können.

 

Denn die Einschränkungen die der Hamburger Senat gegen die Verbindlichkeit von Bürgerentscheide auf Bezirksebene aufführt, gelten auch für die, von den Hamburgerinnen und Hamburgern gewählten, Bezirksversammlungen, die keine Parlamente sondern lediglich Verwaltungsausschüsse sind.

 

Bernd Kroll, einer der drei Vertrauenspersonen erklärt: "Durch die Entscheidung des Hamburgischen Verfassungsgerichts könnte sich erweisen, inwieweit die Befassungsinitiative ein taugliches und jedem Bürger zugängliches Teilhaberecht in politischen Sachentscheidungen gewähren kann und wie hoch die Hürden für die direkte Demokratie hier wirklich sind.

Des Weiteren könnte das Urteil auch zur Klärung beitragen, wie die verfassungsrechtlich anerkannte Eigenständigkeit der Bezirke zu bewerten ist und welche Bedeutung ihr für die direkte Demokratie vor Ort zukommen kann."

 

Der Senat kritisiert auch die Form der Volksinitiative, die Ihre Forderung als „Andere Vorlage" formulierte. Professor Dr. Pautsch erhofft sich von der Entscheidung auch: „... grundlegende Klarheit, was zulässiger Gegenstand einer Anderen Vorlage ist und welche Anforderungen für die Initiatoren künftiger Volksinitiativen daraus folgt."

 

Das Hamburgische Verfassungsgericht könnte den Prozess zum Anlass nehmen, sich erstmals auch zur Frage der verfassungsrechtlichen Unantastbarkeit eines uneingeschränkten und umfassenden Evokationsrechts des Senats in Bezirksangelegenheiten zu äußern und wie sich dies zu der grundgesetzlich garantierten kommunalen Selbstverwaltung verhält.

 

 

Die Urteilsverkündung soll am 04.02.2022, 10:00 Uhr stattfinden.

 

19.12.2021
Pressemitteilung: Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht - 21.12.2021 11:00 Uhr 

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Am kommenden Dienstag, den 21. Dezember, ab 11:00 Uhr verhandelt das Hamburgischen Verfassungsgericht über eine Klage gegen die, von mehr als 30 Hamburger Initiativen getragenen, Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“.

 

Auf Antrag des rot-grünen Senates hat das Gericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative und damit über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden. 

 

Die Volksinitiative wird dabei vom erfahrenen Verfassungsjuristen Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) und den drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Thérèse Fiedler und Holger Landahl vertreten

 

Im Kern geht es um die Verbindlichkeit der, im Jahre 1998 durch einen Volksentscheid eingeführten, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide für den Hamburger Senat und die Bürgerschaft.

 
Der Wortlaut der Volksinitiative lautet:

„Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.“ 
 

Dazu sind am 01.02.2020 14.023 für die Volksinitiative abgegebene Unterschriften eingereicht worden.

 

Gleich in acht Punkten soll unsere Volksinitiative nach Auffassung des rot-grünen Senats verfassungswidrig sein. 

 

Dabei fordern wir nur, was eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.

Wir wollen, dass der Bürgerwille in lokalen Angelegenheiten für Senat und Bürgerschaft verbindlich ist und von ihnen respektiert werden muss. Die genaue Details der Umsetzung überlassen wir dabei Senat und Bürgerschaft. 

 

Besonders absurd: Unsere Volksinitiative soll sogar gegen das Demokratieprinzip verstoßen – uns geht es doch gerade um ein Mehr an Beteiligung und Demokratie. 

Seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Hamburg hat der Senat über 20 Bürgerentscheide und Bürgerbegehren evoziert, d.h. außer Kraft gesetzt und/oder die Bezirke angewiesen, die aufgeworfene Frage in seinem Sinne zu bearbeiten (sog. kalte Evokation). 

 

Einige Beispiele:

 

Bürgerentscheid zum Erhalt des Bismarckbad Altona. Bürgerentscheid am 01.12.2005, 44.644 Bürgerinnen und Bürger haben abgestimmt, Beteiligungsquote 24,83%, 78,7% haben für den Erhalt gestimmt. 

Ergebnis: Das Bismarckbad wurde im Jahr 2007 trotzdem abgerissen

 

Bürgerentscheid zum Bebauungsplanverfahren Langenhorn 73 / Siedlung Wulffsgrund. Bürgerentscheid am 27.10.2011, 32.469 haben abgestimmt, Beteiligungsquote 14,4%, 22.980 Personen = 72,9% haben dafür gestimmt. 

Ergebnis: Keine einzige Wohnung gebaut - Mieten steigen deutlich.

 

Bürgerentscheid  „SOS-Mühlenkampkanal – der Mühlenkampkanal soll umgrünt und Erholungsgewässer bleiben“ Bürgerentscheid am 6.12.2018, 71.064 Personen haben abgestimmt, Beteiligungsquote 28,70%, 48.238 Personen = 71,36% haben dafür gestimmt. 

Trotzdem Evokation unverändert offen.

 

Damit soll nach unserer Auffassung nun Schluss sein. Und mit dieser Forderung sind wir eigentlich nicht alleine.

 

Denn auch alle demokratischen Fraktionen in der Hamburgischen Bürgerschaft forderten in ihren Wahlprogrammen mehr Bürgerbeteiligung und insbesondere auch, dass bezirkliche Angelegenheiten vor Ort entschieden werden:

Die SPD dazu in Ihrem Leitantrag 2018 zu den Bezirksversammlungswahlen 2019: „Was vor Ort besser entschieden und umgesetzt werden kann, soll auch vor Ort entschieden und umgesetzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm als zentrales Element von Stadtentwicklung. In ihren Bezirkswahlprogrammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigentlichen Experten, wenn es um die Gestaltung ihrer unmittelbaren Wohngegend geht (Bezirkswahlprogramm Grüne Harburg). Die Grünen in Altona teilen die Forderung in ihrem Bezirkswahlprogramm sogar 1:1, wenn sie fordern, dass Bürger*innenbegehren und -entscheide, die nur den Stadtteil betreffen, abschließend im Bezirk Altona entschieden werden sollen und nicht vom Senat an sich gezogen werden können.

Auch die CDU reiht sich ein, wenn sie in Bürgerschaftswahlprogramm ausführt, dass lokale Entscheidungen - welche Straße instandgesetzt, welche Jugendeinrichtung oder welcher Seniorentreff gefördert wird, wie die Nachverdichtung von Wohnbebauung gelingt – auch direkt in die Zuständigkeit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Landesbehörden gehören. 

 

Mit der Linken, die in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in bezirklichen Angelegenheiten fordert, als auch mit der FDP, die in ihrem Bürgerschaftswahlproramm bei allen Anliegen der örtlichen Gemeinschaft eine eigenverantwortliche Selbstverwaltung durch die Bezirke verlangt, liegt unter den demokratischen Parteien der Bürgerschaft Deckungsgleichheit mit der Forderung der Volksinitiative vor.

  

Die Verhandlung findet mit Rücksicht auf die aktuelle Corona-Lage im Bürgersaal Wandsbek, Am Alten Posthaus 4, 22041 Hamburg statt.

 


17.12.2021
Termin: Mündliche Verhandlung vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht - 21.12.2021 11:00 Uhr 

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Am kommenden Dienstag, den 21. Dezember, ab 11:00 Uhr verhandelt das Hamburgischen Verfassungsgericht über eine Klage gegen die, von mehr als 30 Hamburger Initiativen getragenen, Volksinitiative „Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“.


Auf Antrag des rot-grünen Senates hat das Gericht über die verfassungsrechtliche Zulässigkeit der Volksinitiative und damit über die Durchführung des Volksbegehrens zu entscheiden. 


Die Volksinitiative wird dabei vom erfahrenen Verfassungsjuristen  Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg) und den drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Thérèse Fiedler und Holger Landahl vertreten

Die Verhandlung findet mit Rücksicht auf die aktuelle Corona-Lage im 
Bürgersaal Wandsbek, 
Am Alten Posthaus 4, 
22041 Hamburg statt.



03.06.2021
PM: In Berlin zugelassen, in Hamburg vor Gericht

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Mehr Demokratie e.V. warnt Senat vor politischer Instrumentalisierung des Hamburgischen Verfassungsgerichts

Die inhaltsgleiche Volksinitiative zum Grundeinkommen, die sich in Hamburg gegen eine Klage des Senats vor dem Hamburgischen Verfassungsgericht wehren muss, ist in Berlin vom dortigen Senat zugelassen worden und wird aktuell vom Berliner Abgeordnetenhaus politisch bewertet.

Der Verein Mehr Demokratie e.V. nimmt diesen Unterschied zwischen Hamburg und Berlin zum Anlass, den Hamburger Senat für seinen Umgang mit Volksinitiativen zu kritisieren und warnt vor einer politischen Instrumentalisierung des höchsten Hamburgischen Gerichts.

Die Volksinitiative, die einen Gesetzentwurf “zur Erprobung eines bedingungslosen Grundeinkommens im Land Hamburg” auf den Weg gebracht hat, wurde im November 2020 vom Senat vor das Verfassungsgericht gebracht - u.a. mit der Begründung, dass ein Verstoß gegen den Haushaltsvorbehalt des Parlaments vorliege. Der Gesetzentwurf der Initiative zum Grundeinkommen sieht allerdings lediglich Kosten in Höhe von 40 Millionen Euro vor.

Dazu Gregor Hackmack, Vorstand vom Hamburger Landesverband Mehr Demokratie e.V.:

“Wenn bei einer Volksinitiative, die einen Kostenrahmen von 40 Millionen Euro vorsieht, bereits ein Verstoß gegen den Haushaltsvorbehalt vorläge, dann wäre künftig kaum noch eine Volksinitiative möglich. Denn schließlich sind fast alle Gesetze finanzwirksam. Offenbar reagiert der Senat inzwischen reflexhaft auf neue Volksinitiativen, indem er das Hamburgische Verfassungsgericht anruft. Das ist zwar sein gutes Recht, aber es sollte die Ausnahme bleiben und nicht zur Regel werden. Das Hamburgische Verfassungsgericht darf nicht als politisches Werkzeug gegen aus Sicht des Senats unliebsame Volksinitiativen eingesetzt werden.”

In Berlin war das Votum des dortigen Senats jedenfalls eindeutig. Er schreibt in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Initiative: “Zu prüfen hatte der Senat, ob eine Gesetzgebungskompetenz des Landes Berlin besteht, ob der Gesetzentwurf mit organisationsrechtlichen Vorschriften der Verfassung von Berlin und mit Bundesrecht vereinbar ist und ob er in der Landesverfassung oder im Grundgesetz gewährleistete Grundrechte verletzt.” Der Berliner Senat kommt anders als der Hamburger Senat zum Ergebnis: "Die Zulässigkeitsprüfung hat insbesondere ergeben, dass die formalen Anforderungen erfüllt sind und der begehrte Gesetzentwurf mit höherrangigem Recht vereinbar ist." (Quelle: PM des Berliner Senats)

09.10.2020
Senat zerrt uns vor das Verfassungsgericht

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Zwar bekunden alle in der Hamburger Bürgerschaft vertretenen Parteien stets, dass sie die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken politisch anstreben - an einer wirklichen Umsetzung sind sie aber leider nicht interessiert. Das zeigt die Reaktion von Senat und Bürgerschaft in Hamburg auf unsere im Februar erfolgreich eingereichte Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden. Nach der Anhörung am 12. Mai 2020 in der Bürgerschaft folgte statt konstruktiver Verhandlungen eine Klage beim Hamburger Verfassungsgericht von Senat und Bürgerschaft gegen unser inzwischen angemeldetes Volksbegehren.

>> Klageschrift

Gleich in acht Punkten soll unsere Volksinitiative verfassungswidrig sein. Die Klageschrift von Senat und Bürgerschaft überzeugt uns allerdings nicht. Aber letztlich kommt es auf das Verfassungsgericht an. Die Berichterstatter, also jene Richter, die ein Urteil maßgeblich vorbereiten, sind leider als politische Gegner von direkter Demokratie bekannt. Es wird also ein harter Prozess.

Zum Glück konnten wir die renommierte Rechtsanwältin Katja Pink aus Berlin als Prozessbevollmächtigte gewinnen. Sie hat für die Organisationen Foodwatch und abgeordnetenwatch.de bereits mehrere Verwaltungsgerichtsprozesse gegen die Bundesregierung und sogar den Bundestag gewonnen. Auch Prof. Arne Pautsch, Verwaltungsexperte aus Ludwigsburg, wird uns vertreten. In den letzten Wochen haben wir mit ihrer Hilfe eine 38-seitige Erwiderung auf die Klage erarbeitet und soeben dem Verfassungsgericht übergeben. Wir sind überzeugt, handfeste Argumente auf unserer Seite zu haben. Das mündliche Verfahren erwarten wir erst im nächsten Frühjahr.

1998 erreichte der Hamburgische Landesverband von Mehr Demokratie per Volksentscheid die Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Hamburger Bezirken. Seitdem streiten wir dafür, diese auch ernst zu nehmen und verbindlich zu gestalten. Der Widerstand in den Parteien ist groß. Die lokale Demokratie in Hamburg bleibt eine Daueraufgabe. Allein der Prozess vor dem Verfassungsgericht kostet uns voraussichtlich 10.000€. Allein für den Prozess vor dem Verfassungsgericht fehlen uns noch knapp 4.700 EUR.

Daher möchten wir Sie im Namen der Initiative herzlich um Ihre Unterstützung bitten. Bitte spenden Sie 10, 50 oder 100 EUR. Jeder Euro hilft für ein gut vorbereitetes Verfahren.
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­Mitten im Verlauf dieser Kampagne hat uns ein stets positiver und engagierter Streiter für mehr Demokratie in Hamburg und speziell in Altona verlassen: am Montag, den 21. September verstarb Robert Jarowoy. Unser Beileid und Mitgefühl gilt seiner Familie und seinen Freunden.

07.06.2020
PM: Initiative meldet Volksbegehren für verbindliche Bürgerbegehren und -entscheide an

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Am heutigen Sonntag um 14 Uhr haben die drei Vertrauenspersonen Thérèse Fiedler, Bernd Kroll und Gregor Hackmack, begleitet von zahlreichen Unterstützer:innen, das Volksbegehren für die Volksinitiative “Bürgerbegehren und Bürgerbegehren jetzt verbindlich machen - Mehr Demokratie vor Ort” beim Hamburger Senat angemeldet.

Seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken im Jahr 1998 hat der Senat mehr als 30 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ausgehebelt, ausgetrickst oder gar aufgehoben. Eine Liste der konkreten Fälle findet sich im Anhang.

Thérèse Fiedler, Rechtsanwältin aus Altona und Vertrauensperson: “Es ist ein Skandal, wie Senat und Bürgerschaft mit dem Bürgerwillen in den Bezirken umgehen und selbstherrlich über die Menschen vor Ort hinweg regieren. Auch auf lokaler Ebene muss gelten: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (GG Art. 20,2).”

Am 12.05.2020 sind die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler, vom Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gehört worden. Dennoch hat die Bürgerschaft am 27.05.2020 beschlossen, sich der Volksinitiative nicht anzuschließen. Die Anmeldung des Volksbegehrens ist nun der nächste Schritt, um die Forderung durchzusetzen.

Das Volksbegehren wird dann in der Zeit vom 05.-25.10.2020 stattfinden. Dabei müssen innerhalb von drei Wochen ca. 66.000 gültige Stimmen in ganz Hamburg gesammelt werden. Gelingt dies, wird parallel zur Bundestagswahl der Volksentscheid stattfinden.

 

Ziel der Volksinitiative ist es, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in bezirklichen Angelegenheiten verbindlich gegenüber dem Senat werden. Denn immer wieder werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durch den Senat ausgehebelt, ausgebremst oder erfolgreiche Bürgerentscheide aufgehoben.

Die Volksinitiative hat in der Anhörung im Verfassungsausschuss herausgearbeitet, dass zwar alle Parteien die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken politisch anstreben (siehe Präsentation der Initiative), aber an einer wirklichen Umsetzung nicht interessiert sind.

Deswegen muss der Weg über die Volksgesetzgebung gegangen werden.

03.06.2020
Bürgerschaftsdebatte zu unserer Volksinitiative als Videomitschnitt (30min)

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hier in der Mediathek der Bürgerschaft zum Anschauen. Daraus geht sehr eindeutig hervor, dass SPD und Grüne das Verfassungsgericht anrufen werden.

02.06.2020
PM zur Fotoaktion am 07.06.: Anmeldung Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide

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Nachdem die Volksinitiative am 12.05.2020 in Gestalt ihrer drei Vertrauenspersonen, Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler, vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gehört wurde, die Bürgerschaft aber am 27.05.2020 sich der Volksinitiative nicht angeschlossen hat, ist nun der nächste Schritt für die Durchsetzung der Forderung notwendig.

Am 07.06.2020 um 14 Uhr wird das Volksbegehren im Hamburger Rathaus angemeldet. Im Vorfeld ist um 13:30 eine Fotoaktion geplant, zu der Vertreter*innen zahlreicher Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg geladen sind.

Das Volksbegehren wird dann in der Zeit vom 05.-25.10.2020 stattfinden. Dabei müssen innerhalb von drei Wochen ca. 62.000 gültige Stimmen in ganz Hamburg gesammelt werden. Gelingt dies, wird parallel zur Bundestagswahl der Volksentscheid stattfinden.

Ziel der Volksinitiative ist es, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in bezirklichen Angelegenheiten verbindlich gegenüber dem Senat werden. Denn immer wieder werden diese durch den Senat ausgehebelt, ausgebremst und sogar nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid aufgehoben. Die Volksinitiative hat in der Anhörung im Verfassungsausschuss herausgearbeitet, dass alle Parteien die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken politisch anstreben. Aber an der wirklichen Umsetzung hapert es leider. Aus diesem Grund muss der Weg über die Volksgesetzgebung gegangen werden.

13.05.2020
PM: Bewertung der Anhörung in der Bürgerschaft am 12. Mai

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Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide war am 12.05.2020 im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft zur Beratung geladen (Videoaufzeichnung bei facebook). Die drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler trugen die Argumente und Forderungen der Volksinitiative vor und stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Unterstützt wurden sie dabei von ihren zwei Verfassungsjuristen, Frau Rechtsanwältin Katja Pink (Berlin) und Herrn Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg).

Die drei Vertrauensleute berichteten über die zentralen Forderungen der Volksinitiative (dazugehörige Präsentation) und gingen dabei unterstützt durch Ihre Juristen auch auf rechtliche Fragestellungen ein. Die konkreten Auswirkungen der bisherigen aus Sicht der Volksinitiative unzureichenden Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wurden dann anhand von 3 Beispielen aufgezeigt: Bismarckbad, Freibad Ohlsdorf und Langenhorn 73. Bei allen wurde der Bürgerentscheid gewonnen – alle wurden ignoriert, evoziert oder links liegen gelassen. Die Stimmen der 10.000en von Bürger*innen in den Bezirken verpuffte einfach so. Völlig unklar ist bis heute, ob der Senat auch den Bürgerentscheid SOS Mühlenkamp evozieren wird. Auch in der gestrigen Sitzung waren weder die SPD Fraktion noch der anwesende Senator Andreas Dressel (SPD) bereit hier für Klarheit zu sorgen.

Dabei stellten die Initiatoren heraus, dass alle demokratischen Parteien im Kern mehr Bürger*innenbeteiligung wollen und insbesondere auch bezirkliche Angelegenheiten vor Ort belassen wollen:

Die SPD dazu in Ihrem Leitantrag 2018 zu den Bezirksversammlungswahlen 2019: „Was vor Ort besser entschieden und umgesetzt werden kann, soll auch vor Ort entschieden und umgesetzt werden”.

Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm als zentrales Element von Statdtenwicklung. In ihren Bezirkswahlprogrammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigentlichen Experten, wenn es um die Gestaltung ihrer unmittelbaren Wohngegend geht (Bezirkswahlprogramm Grüne Harburg). Die Grünen in Altona teilen die Forderung in ihrem Bezirkswahlprogramm sogar 1:1, wenn sie fordern, dass Bürger*innenbegehren und -entscheide, die nur den Stadtteil betreffen, abschließend im Bezirk Altona entschieden werden sollen und nicht vom Senat an sich gezogen werden können.

Auch die CDU reiht sich ein, wenn sie in Bürgerschaftswahlprogramm ausführt, dass lokale Entscheidungen - welche Straße instandgesetzt, welche Jugendeinrichtung oder welcher Seniorentreff gefördert wird, wie die Nachverdichtung von Wohnbebauung gelingt – auch direkt in die Zuständigkeit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Landesbehörden gehören. Mit der Linken, die in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in bezirklichen Angelegenheiten fordert, als auch mit der FDP, die in ihrem Bürgerschaftswahlproramm bei allen Anliegen der örtlichen Gemeinschaft eine eigenverantwortliche Selbstverwaltung durch die Bezirke verlangt, liegt unter den demokratischen Parteien der Bürgerschaft Deckungsgleichheit mit der Forderung der Volksinitiative vor.

Vertrauensperson Thérèse Fiedler dazu: „Wir haben heute gezeigt, dass alle demokratischen Parteien das gleiche wie die Volksinitiative wollen. Nun heißt es sich darüber auszutauschen und zu verhandeln, wie wir die gemeinsamen Ziele in Hamburg für die Bürger*innen und Bezirke umsetzen wollen. Die Politik ist dazu da, zu gestalten. Hier mit unserer Initiative hat sie die Möglichkeit endlich in Hamburg etwas zu bewegen – wenn man es denn will.“ 

Die Bürgerschaft berät nun, ob sie sich der Volksinitiative anschließt oder in Verhandlungen geht. Andernfalls müsste der nächste Schritt, das Volksbegehren, eingeschlagen werden. Das Volksbegehren würde in der Zeit vom 05. – 25.10.2020 stattfinden, der Volksentscheid dann parallel zur Bundestagswahl im September 2021.

01.02.2020
PM zur Übergabe der Unterschriften: 14.023 Unterschriften - Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden in Hamburg erfolgreich

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Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene hat heute 14.023 Unterschriften im Hamburger Rathaus eingereicht und damit die erste Hürde von 10.000 gültigen Unterschriften genommen. 

Thérèse Fiedler, eine der drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, sagt: 

“Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft einfach vom Tisch gewischt wird. Dieses Vorgehen macht die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördert politischen Frust und schreckt ab. Mit unserer Initiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden haben wir offenbar einen Nerv getroffen, wir freuen uns über eine große hamburgweite Unterstützung.”

Die Forderung der  Volksinitiative lautet: 

"Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”

Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder - in erster Linie vom Hamburger Senat - im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Ein prominentes Beispiel ist der Abriss des Bismarckbades in Altona. Dieses schöne alte Jugendstilbad wurde trotz Bürgerentscheids im Jahr 2005 abgerissen. Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren “Der wilde Wald bleibt” im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat kassiert werden. 

Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, der Demokratie-Aktivist Gregor Hackmack und der Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll. 

Die Sammelfrist für die erste Stufe der sog. Volksinitiative lief vom 05. August 2019 bis zum 01.02.2020. 

Nun wird es innerhalb von vier Monaten eine Anhörung durch den zuständigen Ausschuss in der Bürgerschaft geben. Dann folgt das Volksbegehren im Spätherbst.
Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen. 

PM zum Start: Neue Volksinitiative will Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbindlich machen

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Ein von Mehr Demokratie e.V. angeführtes Bündnis aus zahlreichen Hamburger Bürgerinitiativen hat am 05. August 2019 eine neue landesweite Volksinitiative angemeldet. Ziel ist es, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg verbindlich zu machen.

Die Volksinitiative fordert daher:

 

"Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.  

Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”

 

Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder - in erster Linie vom Hamburger Senat - im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Dies wollen wir ändern.

 

In Bezirksangelegenheiten sollen für Bezirk und Senat daher Bürgerbegehren rechtlich verbindlich und Bürgerentscheide für das Verwaltungshandeln von Bezirk und Senat rechtlich bindend sein.  Bezirksangelegenheiten sind in der Begründung definiert als diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die durch ihren spezifischen Bezug zum Bezirk allen Einwohnern des Bezirks gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben oder -wohnen betreffen. 

 

Als Vertrauenspersonen der neuen Volksinitiative wählte das Bündnis die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, den Demokratie-Aktivisten Gregor Hackmack und den Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll. 

 

Die Initiative hat nun sechs Monate Zeit, um 10.000 gültige Unterschriften von wahlberechtigen Bürger*innen aus Hamburg zu sammeln. Danach würde dann im Sommer 2020 das Volksbegehren und im September 2021 parallel zur Bundestagswahl der entsprechende Volksentscheid folgen.