Aktuelles und Pressemitteilungen
07.06.2020
PM: Initiative meldet Volksbegehren für verbindliche Bürgerbegehren und -entscheide an
Am heutigen Sonntag um 14 Uhr haben die drei Vertrauenspersonen Thérèse Fiedler, Bernd Kroll und Gregor Hackmack, begleitet von zahlreichen Unterstützer:innen, das Volksbegehren für die Volksinitiative “Bürgerbegehren und Bürgerbegehren jetzt verbindlich machen - Mehr Demokratie vor Ort” beim Hamburger Senat angemeldet.
Seit Einführung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in den Bezirken im Jahr 1998 hat der Senat mehr als 30 Bürgerbegehren und Bürgerentscheide ausgehebelt, ausgetrickst oder gar aufgehoben. Eine Liste der konkreten Fälle findet sich im Anhang.
Thérèse Fiedler, Rechtsanwältin aus Altona und Vertrauensperson: “Es ist ein Skandal, wie Senat und Bürgerschaft mit dem Bürgerwillen in den Bezirken umgehen und selbstherrlich über die Menschen vor Ort hinweg regieren. Auch auf lokaler Ebene muss gelten: Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus (GG Art. 20,2).”
Am 12.05.2020 sind die drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler, vom Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gehört worden. Dennoch hat die Bürgerschaft am 27.05.2020 beschlossen, sich der Volksinitiative nicht anzuschließen. Die Anmeldung des Volksbegehrens ist nun der nächste Schritt, um die Forderung durchzusetzen.
Das Volksbegehren wird dann in der Zeit vom 05.-25.10.2020 stattfinden. Dabei müssen innerhalb von drei Wochen ca. 66.000 gültige Stimmen in ganz Hamburg gesammelt werden. Gelingt dies, wird parallel zur Bundestagswahl der Volksentscheid stattfinden.
Ziel der Volksinitiative ist es, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in bezirklichen Angelegenheiten verbindlich gegenüber dem Senat werden. Denn immer wieder werden Bürgerbegehren und Bürgerentscheide durch den Senat ausgehebelt, ausgebremst oder erfolgreiche Bürgerentscheide aufgehoben.
Die Volksinitiative hat in der Anhörung im Verfassungsausschuss herausgearbeitet, dass zwar alle Parteien die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken politisch anstreben (siehe Präsentation der Initiative), aber an einer wirklichen Umsetzung nicht interessiert sind.
Deswegen muss der Weg über die Volksgesetzgebung gegangen werden.
03.06.2020
Bürgerschaftsdebatte zu unserer Volksinitiative als Videomitschnitt (30min)
hier in der Mediathek der Bürgerschaft zum Anschauen. Daraus geht sehr eindeutig hervor, dass SPD und Grüne das Verfassungsgericht anrufen werden.
02.06.2020
PM zur Fotoaktion am 07.06.: Anmeldung Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide
Nachdem die Volksinitiative am 12.05.2020 in Gestalt ihrer drei Vertrauenspersonen, Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler, vor dem Verfassungsausschuss der Bürgerschaft gehört wurde, die Bürgerschaft aber am 27.05.2020 sich der Volksinitiative nicht angeschlossen hat, ist nun der nächste Schritt für die Durchsetzung der Forderung notwendig.
Am 07.06.2020 um 14 Uhr wird das Volksbegehren im Hamburger Rathaus angemeldet. Im Vorfeld ist um 13:30 eine Fotoaktion geplant, zu der Vertreter*innen zahlreicher Bürgerinitiativen aus ganz Hamburg geladen sind.
Das Volksbegehren wird dann in der Zeit vom 05.-25.10.2020 stattfinden. Dabei müssen innerhalb von drei Wochen ca. 62.000 gültige Stimmen in ganz Hamburg gesammelt werden. Gelingt dies, wird parallel zur Bundestagswahl der Volksentscheid stattfinden.
Ziel der Volksinitiative ist es, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in bezirklichen Angelegenheiten verbindlich gegenüber dem Senat werden. Denn immer wieder werden diese durch den Senat ausgehebelt, ausgebremst und sogar nach einem erfolgreichen Bürgerentscheid aufgehoben. Die Volksinitiative hat in der Anhörung im Verfassungsausschuss herausgearbeitet, dass alle Parteien die Stärkung der Bürgerbeteiligung in den Bezirken politisch anstreben. Aber an der wirklichen Umsetzung hapert es leider. Aus diesem Grund muss der Weg über die Volksgesetzgebung gegangen werden.
13.05.2020
PM: Bewertung der Anhörung in der Bürgerschaft am 12. Mai
Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerbegehren und Bürgerentscheide war am 12.05.2020 im Verfassungsausschuss der Bürgerschaft zur Beratung geladen (Videoaufzeichnung bei facebook). Die drei Vertrauenspersonen Bernd Kroll, Gregor Hackmack und Thérèse Fiedler trugen die Argumente und Forderungen der Volksinitiative vor und stellten sich den Fragen der Abgeordneten. Unterstützt wurden sie dabei von ihren zwei Verfassungsjuristen, Frau Rechtsanwältin Katja Pink (Berlin) und Herrn Professor Dr. Arne Pautsch (Hochschule Ludwigsburg).
Die drei Vertrauensleute berichteten über die zentralen Forderungen der Volksinitiative (dazugehörige Präsentation) und gingen dabei unterstützt durch Ihre Juristen auch auf rechtliche Fragestellungen ein. Die konkreten Auswirkungen der bisherigen aus Sicht der Volksinitiative unzureichenden Regelungen zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden wurden dann anhand von 3 Beispielen aufgezeigt: Bismarckbad, Freibad Ohlsdorf und Langenhorn 73. Bei allen wurde der Bürgerentscheid gewonnen – alle wurden ignoriert, evoziert oder links liegen gelassen. Die Stimmen der 10.000en von Bürger*innen in den Bezirken verpuffte einfach so. Völlig unklar ist bis heute, ob der Senat auch den Bürgerentscheid SOS Mühlenkamp evozieren wird. Auch in der gestrigen Sitzung waren weder die SPD Fraktion noch der anwesende Senator Andreas Dressel (SPD) bereit hier für Klarheit zu sorgen.
Dabei stellten die Initiatoren heraus, dass alle demokratischen Parteien im Kern mehr Bürger*innenbeteiligung wollen und insbesondere auch bezirkliche Angelegenheiten vor Ort belassen wollen:
Die SPD dazu in Ihrem Leitantrag 2018 zu den Bezirksversammlungswahlen 2019: „Was vor Ort besser entschieden und umgesetzt werden kann, soll auch vor Ort entschieden und umgesetzt werden”.
Die Grünen bezeichnen die Bürger*innenbeteiligung in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm als zentrales Element von Statdtenwicklung. In ihren Bezirkswahlprogrammen bezeichnen sie die Bürger*innen vor Ort als die eigentlichen Experten, wenn es um die Gestaltung ihrer unmittelbaren Wohngegend geht (Bezirkswahlprogramm Grüne Harburg). Die Grünen in Altona teilen die Forderung in ihrem Bezirkswahlprogramm sogar 1:1, wenn sie fordern, dass Bürger*innenbegehren und -entscheide, die nur den Stadtteil betreffen, abschließend im Bezirk Altona entschieden werden sollen und nicht vom Senat an sich gezogen werden können.
Auch die CDU reiht sich ein, wenn sie in Bürgerschaftswahlprogramm ausführt, dass lokale Entscheidungen - welche Straße instandgesetzt, welche Jugendeinrichtung oder welcher Seniorentreff gefördert wird, wie die Nachverdichtung von Wohnbebauung gelingt – auch direkt in die Zuständigkeit der Bezirke und nicht in den Zugriff der Landesbehörden gehören. Mit der Linken, die in ihrem Bürgerschaftswahlprogramm die Verbindlichkeit von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in bezirklichen Angelegenheiten fordert, als auch mit der FDP, die in ihrem Bürgerschaftswahlproramm bei allen Anliegen der örtlichen Gemeinschaft eine eigenverantwortliche Selbstverwaltung durch die Bezirke verlangt, liegt unter den demokratischen Parteien der Bürgerschaft Deckungsgleichheit mit der Forderung der Volksinitiative vor.
Vertrauensperson Thérèse Fiedler dazu: „Wir haben heute gezeigt, dass alle demokratischen Parteien das gleiche wie die Volksinitiative wollen. Nun heißt es sich darüber auszutauschen und zu verhandeln, wie wir die gemeinsamen Ziele in Hamburg für die Bürger*innen und Bezirke umsetzen wollen. Die Politik ist dazu da, zu gestalten. Hier mit unserer Initiative hat sie die Möglichkeit endlich in Hamburg etwas zu bewegen – wenn man es denn will.“
Die Bürgerschaft berät nun, ob sie sich der Volksinitiative anschließt oder in Verhandlungen geht. Andernfalls müsste der nächste Schritt, das Volksbegehren, eingeschlagen werden. Das Volksbegehren würde in der Zeit vom 05. – 25.10.2020 stattfinden, der Volksentscheid dann parallel zur Bundestagswahl im September 2021.
01.02.2020
PM zur Übergabe der Unterschriften: 14.023 Unterschriften - Volksinitiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden in Hamburg erfolgreich
Die hamburgweite Volksinitiative für verbindliche Bürgerentscheide auf Bezirksebene hat heute 14.023 Unterschriften im Hamburger Rathaus eingereicht und damit die erste Hürde von 10.000 gültigen Unterschriften genommen.
Thérèse Fiedler, eine der drei Vertrauenspersonen der Volksinitiative, sagt:
“Die Hamburgerinnen und Hamburger sind es leid, dass ihr demokratisches Engagement auf lokaler Ebene von einem selbstherrlichen Senat allzu oft einfach vom Tisch gewischt wird. Dieses Vorgehen macht die Mitbestimmung häufig zur Farce, fördert politischen Frust und schreckt ab. Mit unserer Initiative für die Verbindlichkeit von Bürgerentscheiden haben wir offenbar einen Nerv getroffen, wir freuen uns über eine große hamburgweite Unterstützung.”
Die Forderung der Volksinitiative lautet:
"Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden. Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”
Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder - in erster Linie vom Hamburger Senat - im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Ein prominentes Beispiel ist der Abriss des Bismarckbades in Altona. Dieses schöne alte Jugendstilbad wurde trotz Bürgerentscheids im Jahr 2005 abgerissen. Aber auch das aktuelle Bürgerbegehren “Der wilde Wald bleibt” im Bezirk Mitte könnte im Falle eines Erfolgs vom Senat kassiert werden.
Vertrauenspersonen der Volksinitiative sind die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, der Demokratie-Aktivist Gregor Hackmack und der Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll.
Die Sammelfrist für die erste Stufe der sog. Volksinitiative lief vom 05. August 2019 bis zum 01.02.2020.
Nun wird es innerhalb von vier Monaten eine Anhörung durch den zuständigen Ausschuss in der Bürgerschaft geben. Dann folgt das Volksbegehren im Spätherbst.
Unsere Arbeit ist unsere Leidenschaft und ein positiver Antrieb für jeden neuen Tag. Sie bringt uns dazu, Herausforderung als Chance zu verstehen und neue Ziele zu erreichen.
PM zum Start: Neue Volksinitiative will Bürgerbegehren und Bürgerentscheide verbindlich machen
Ein von Mehr Demokratie e.V. angeführtes Bündnis aus zahlreichen Hamburger Bürgerinitiativen hat am 05. August 2019 eine neue landesweite Volksinitiative angemeldet. Ziel ist es, Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in Hamburg verbindlich zu machen.
Die Volksinitiative fordert daher:
"Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.
Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”
Hintergrund ist, dass Bürgerbegehren und Bürgerentscheide in den ersten 20 Jahren ihres Bestehens in Hamburg immer wieder - in erster Linie vom Hamburger Senat - im Vorfeld ausgebremst, ausgehebelt oder durch widersprechende Maßnahmen unterlaufen wurden. Dies wollen wir ändern.
In Bezirksangelegenheiten sollen für Bezirk und Senat daher Bürgerbegehren rechtlich verbindlich und Bürgerentscheide für das Verwaltungshandeln von Bezirk und Senat rechtlich bindend sein. Bezirksangelegenheiten sind in der Begründung definiert als diejenigen Bedürfnisse und Interessen, die durch ihren spezifischen Bezug zum Bezirk allen Einwohnern des Bezirks gemeinsam sind, indem sie das Zusammenleben oder -wohnen betreffen.
Als Vertrauenspersonen der neuen Volksinitiative wählte das Bündnis die Rechtsanwältin Thérèse Fiedler, den Demokratie-Aktivisten Gregor Hackmack und den Sprecher der Initiative UNSER MÜHLENKAMP Bernd Kroll.
Die Initiative hat nun sechs Monate Zeit, um 10.000 gültige Unterschriften von wahlberechtigen Bürger*innen aus Hamburg zu sammeln. Danach würde dann im Sommer 2020 das Volksbegehren und im September 2021 parallel zur Bundestagswahl der entsprechende Volksentscheid folgen.