Über die Volksinitiative
"Bürgerbegehren und Bürgerentscheide jetzt verbindlich machen – Mehr Demokratie vor Ort“
Vorlage zu folgendem Gegenstand der politischen Willensbildung
"Senat und Bürgerschaft unternehmen unverzüglich alle notwendigen Schritte, damit in Bezirksangelegenheiten rechtlich für Bezirk und Senat Bürgerentscheide bindend sind. Bürgerbegehren dürfen ab dem Tag ihrer Anmeldung nicht mehr be- bzw. verhindert werden.
Erfolgreiche Bürgerentscheide oder der Beschluss des Bezirks über die Annahme von Bürgerbegehren dürfen nur im Wege eines neuen Bürgerentscheids abgeändert werden.”
Bürgerentscheide verbindlich machen –
der zweite Versuch
- Bereits 2014 wurde dazu in Altona ein Bürgerentscheid erfolgreich herbeigeführt.
- Fragestellung damals:
„Sind Sie für verbindliche Bürgerentscheide in den Bezirken und unterstützen Sie die Forderung, dass der Bezirk dem Senat und der Bürgerschaft empfiehlt, die dazu notwendigen Gesetze zu beschließen?“
- Der Bürgerentscheid hatte die Wirkung eines Beschlusses der Bezirksversammlung und wurde an die Senatskanzlei übersandt.
- Dann passierte … nichts.
Deswegen: Volksinitiative!
Mehr Demokratie in den Bezirken!
Der Senat kann mit dem Verweis auf ein „gesamtstädtisches Interesse“ stets alle Angelegenheiten an sich ziehen. Häufig genug wurde das für Bürgerbegehren und Bürgerentscheide zum Verhängnis:
1999 “Rettet das Elbufer”, Holzhafen, Bezirk Altona --- 2002 Gegen Neubaugebiete / für Unterschutzstellung von Flächen als Naturschutzgebiete (Immenhorstweg, Hoisbütteler Straße), Bezirk Wandsbek --- 2005 “Unser Bismarckbad bleibt”, Bezirk Altona --- 2005 Für den Erhalt der Bücherhalle Sasel, Bezirk Wandsbek --- 2008 Für den Erhalt der Altonaer Kleingärten, Bezirk Altona --- 2009 “Rettet den Buchenhof-Wald”, Bezirk Altona --- 2009 Für den Erhalt der Bücherhalle Iserbrook, Bezirk Altona --- 2010/2011 "Langenhorn 73" - Für den Erhalt von Wohnraum, Bezirk Nord --- 2011 “Rettet den Schafshagenberg” - Gegen den Ausbau eines Wanderwegs zu einer Straße, Bezirk Harburg --- 2013 “Eden für jeden” - Für den Erhalt von Kleingärten, Bezirk Nord --- 2013 “Eilbek wehrt sich” - Für den Erhalt der Grünfläche am Peterskamp, Bezirk Wandsbek --- 2014 “Save your beach” - Für den Erhalt eines Beachclubs, Bezirk Harburg --- 2015/2016 “Spritzenplatz bleibt”, Bezirk Altona --- 2016 “Hände weg vom Stadtpark Eimsbüttel” - Für den Erhalt der Kleingartenanlage Mühlenkoppel, Bezirk Eimsbüttel --- 2016 “Kein Rahlstedt 131” - Gegen ein Gewerbegebiet, Bezirk Wandsbek --- 2017 “Bahrio 68” - Gegen eine Innenhofbebauung, Bezirk Altona --- 2018 “Rettet das Freibad Rahlstedt-Wiesenredder”, Bezirk Wandsbek
Zeitplan
- Am 01.02.2020 haben wir 14.023 Unterschriften für die erste Stufe abgeben: Volksinitiative erfolgreich!
(Unterschriftenliste)
- Anhörung und Verhandlung mit Senat und Parlament.
- Wenn das Parlament ablehnt, geht es in die zweite Stufe: Im Herbst 2020 werden für das Volksbegehren innerhalb von drei Wochen ca. 65.000 Unterschriften benötigt, um einen Volksentscheid herbeizuführen.
- Dritte Stufe: Volksentscheid zur Bundestagswahl im September 2021.
Argumente
- Bürgerbegehren und Bürgerentscheide sind seit 1998 eine Möglichkeit für die Bürger der Hamburger Bezirke, sich zu speziellen Fragen eine Meinung zu bilden und diese in einer Abstimmung zum Ausdruck zu bringen.
- Seit Einführung bis zum Jahr 2018 haben in allen Bezirken insgesamt 144 entsprechende Verfahren stattgefunden, von denen 27 in einen Bürgerentscheid mündeten, davon waren 15 erfolgreich. Etliche Verfahren sind zwar nicht zur Abstimmung gekommen, sind aber durch Übernahmen durch die Bezirksversammlungen oder durch Kompromisse realisiert worden.
- Seit Einführung der Bürgerentscheide hat der Senat allerdings auch 19 Bürgerentscheide evoziert, d.h. außer Kraft gesetzt und/oder die Bezirke angewiesen, die aufgeworfene Frage in seinem Sinne zu bearbeiten (sog. ‚kalte Evokation‘). Zu den bekanntesten Fällen zählen die Begehren um den Erhalt des Bismarckbads in Altona (2005), Langenhorn 73 – für den Erhalt von Wohnraum (2010/11) und den Erhalt der Kleingärten ‚Eden für Jeden‘ im Bezirk Nord (2013).
- Jetzt fragt sich der Bürger: “Wie kann das sein? Wir haben das Recht in bezirklichen Angelegenheiten entscheiden, der Senat nimmt uns diese Entscheidung aber wieder aus der Hand?“
- Hintergrund ist die Verfasstheit des Stadtstaats Hamburg als sogenannte ‚Einheitsgemeinde‘. Die Hamburger Bezirke haben laut Hamburger Verfassung keine kommunalen Rechte. Die Bezirksämter und auch die Bezirksversammlungen (!) sind lt. Verfassung ‚Ausschüsse der Verwaltung‘, die im Auftrag des Senats handeln und den Weisungen des Senats Folge zu leisten haben.
- Historischer Rückblick: Hamburg war – bis die Nationalsozialisten zentralisierten und durchregierten – aufgeteilt in vier Städte und zahlreiche eigenständige Gemeinden mit ausgeprägter kommunaler Selbstverwaltung.
- Die „allgemeinen, unmittelbaren, freien, gleichen und geheimen Wahlen“ (Art. 38 GG) zu den Bezirksversammlungen sind dazu geeignet, bei den Bürgern den Eindruck entstehen zu lassen, als würde damit ein Parlament gewählt, das zu wesentlichen Fragen der Gestaltung und des Zusammenlebens im Bezirk entscheiden kann. Das ist aber nicht der Fall!
Die Bezirksversammlungen können zwar einen Bezirksamtsleiter wählen – in sein Amt eingesetzt wird er aber durch den Senat - oder auch nicht! Und in allen Fragen, in denen die Behörden der Stadt ihre Kompetenzen ausüben, können Bezirksversammlung und -verwaltung nur in Abstimmung und Einvernehmen mit den Behörden der Stadt ihre Entscheidungen treffen. So muss z.B. jeder Zebrastreifen, jede neue Parkmöglichkeit oder Tempo-30-Zone mit der Innenbehörde bzw. den zuständigen Polizeidienststellen abgestimmt werden. Ähnliches gilt für alle anderen Handlungsbereiche. Analog dazu werden Bürgerentscheide vom Senat als gleichgestellt mit Beschlüssen der Bezirksversammlungen betrachtet und damit lediglich als Ratschläge der Bevölkerung an den Senat behandelt, die man dort beliebig ignorieren kann. - Mit der von uns ins Leben gerufene Volksinitiative knüpfen wir an den Erfahrungen vieler Menschen an, die sich in den vergangenen Jahren - erfolgreich oder nicht! - für ihre und die Interessen ihrer Mitbürger in ihren Stadtteilen und Bezirken engagiert haben. Wir sind überzeugt, dass ein erfolgreicher Volksentscheid zur Verbindlichkeit von Bürgerbegehren auch bei den Mehrheitsparteien im Rathaus einen Umdenkungsprozess in Gang setzen kann.
- Dass dies kein Wunschdenken ist, lässt sich an der Einführung von für den Senat verbindlichen Volksentscheiden zeigen. Der Volksentscheid gegen die Privatisierung der Krankenhäuser in Hamburg im Jahr 2004 ist von dem damals regierenden Senat (Ole von Beust/CDU) trotz einer überzeugenden Mehrheit als ‚nicht verbindlich‘ erachtet und übergangen worden. Diese Lücke ist unter dem Druck der öffentlichen Meinung dann 2009 geschlossen worden. Volksentscheide erhielten über die Einführung eines zusätzlichen Referendums eine starke Verbindlichkeit.
Hintergrund: Broschüre "20 Jahre Bürgerbegehren in Hamburg"